Förderrichtlinien des Sudetendeutschen Priesterwerks e. V.

Das Vermögen des Sudetendeutschen Priesterwerkes e.V. wird vom Vorstand und Geschäftsführer treuhänderisch verwaltet. Der Vorstand hat zu gewährleisten, dass das Vermögen des Vereins entsprechend den Zwecken in der Vereinssatzung verwendet wird. Der Geschäftsführer wird nach Maßgabe des Vorstandes – anhand seiner Beschlüsse – tätig.
Aus dem Vermögen können zeitlich begrenzte Projekte gefördert werden, mit denen kirchliche, pastorale, seelsorgliche und wissenschaftliche Aufgaben in den Diözesen Böhmens, Mährens und Mährisch-Schlesiens, der Slowakei und der deutschen Siedlungsgebiete Südosteuropas umgesetzt werden.

Förderfähigkeit

Förderungsfähige Projekte müssen inhaltlich folgenden Bereichen zugeordnet werden können:
(1) Es gibt jungen Katholiken aus Familien bzw. deren Nachfahren der oben genannten Gebieten ideelle und finanzielle Unterstützung für die Priesterausbildung.
(2) Es ermöglicht Priestern, Diakonen und Ordensleuten gemäß der oben genannten Gebieten eine Aus-, Fort- oder Weiterbildung in allen Bereichen theologischer Theorie und Praxis.
(3) Es steht erholungsbedürftigen, kranken und alten Geistlichen aus den oben genannten Gebieten bei.
(4) Es weckt das Interesse für den Priester- und Ordensberuf in den oben genannten Gebieten.
(5) Es bewahrt und fördert das religiöse und kulturelle Erbe der oben genannten Gebiete.
(6) Es fördert und unterstützt Priester, Diakone und Ordensleute und kirchliche Einrichtungen in den oben genannten Gebieten und in der Mission.
Gefördert werden Einzelprojekte. Projekte, die von der Natur her eine Dauerförderung voraussetzen (z.B. Unterhaltskosten, Zuschüsse zu Entgelten, unbefristete Personalkosten im Management), scheiden von einer Förderung aus. Grundsätzlich sind investive Maßnahmen (Erwerb von Immobilien und Fahrzeugen, Zuschüsse zu Bauvorhaben)) ausgeschlossen.
Gefördert werden können:
•Projekte, die sich als Hilfe zur Wahrnehmung der geistlichen Tradition der verschiedenen Herkunftsgebiete verstehen.
•Projekte zur Förderung der Aussöhnung oder Projekte zur Begegnung und Austausches der Ansprechpersonen dienen.

Antragsberechtigung

Einzelpersonen, Kirchliche Vereine, Pfarreien, Dekanate und Bistümer bzw. Arbeitsgemeinschaften mit kirchlichem Hintergrund sind antragsberechtigt.
Antragstellung
Der Antrag kann formlos gestellt werden. Zu den Antragsunterlagen gehören:
•Anschreiben
•Projektbeschreibung
•Kosten- und Finanzierungsplan.
Aus dem Kosten- und Finanzierungsplan geht eine gesicherte Finanzierung hervor oder es muss aus dem Antragsschreiben die gesicherte Finanzierung hervorgehen.
Der Antrag ist vor Beginn und Durchführung des Projektes einzureichen. Zum Beginn zählt auch das Eingehen vertraglicher Verpflichtungen.

Der Antrag ist einzureichen beim
Sudetendeutschen Priesterwerk e.V.
Geschäftsführung
Heßstr. 24
80799 München
oder
Per E-Mail: zentrale@sud-pw.de

Antragsfristen

Anträge werden jederzeit entgegen genommen.

Antragsprüfung

Projektanträge werden durch die Geschäftsführung des Vereins auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Unvollständige und formal fehlerhafte Anträge werden nicht weiter bearbeitet.
Der Anspruch auf Projektförderung besteht nicht.
Der Vorstand prüft die Anträge inhaltlich und entscheidet bei seiner Vorstandssitzung oder im Umlaufverfahren über die Gewährung von Projektmitteln. Eine Rückmeldung an den Antragsteller erfolgt über die Geschäftsführung des Vereins.

Verwendungsnachweis

Soweit dem Antrag ganz oder teilweise stattgegeben wurde, ist nach Durchführung des Projektes die zweckentsprechende Mittelverwendung nachzuweisen. Hierzu gehören:
•Aufstellung der Kosten und Finanzierung
•Projektbericht
•Nachweis der Öffentlichkeitsarbeit
In einem gebührenden Rahmen in der Öffentlichkeitsarbeit wird auf die Förderung durch das Sudetendeutsche Priesterwerk e.V. hingewiesen.
Eine Nachfinanzierung des Projektes ist grundsätzlich ausgeschlossen. Mehrkosten gehen somit zu Lasten des Antragstellers. Nicht verbrauchte Mittel sind zu erstatten.

Öffentlichkeitsarbeit:

Die Unterstützung von Projekten durch das Sudetendeutsche Priesterwerk e.V. wird in den Mitteilungen des Vereins und auf dessen Internetseite veröffentlicht.

München, den 09.03.2026
gez. Holger Kruschina, Vorsitzender des Vereins